Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Pfändung & Insolvenz

Pfändung einer Rürup Rente ( Basisrente ) bei Insolvenz

Verbraucher sind häufig verunsichert aufgrund der gegensätzlichen Aussagen im Internet zum Thema Pfändung und Insolvenz verbunden mit der Rürup Rente ( Basisrente ).

In folgenden Fällen wird kontrovers über eine Anrechnung einer Rürup Rente bzw. Basisrente berichtet:

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) Arbeitslosengeld 2 ( Hartz 4 )

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Pfändung und Insolvenz (siehe unten)

Anrechnung Rürup Rente ( Basisrente ) bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Witwen-/Witwerrente & Altersrente

Versicherer gestalten die Rürup Rente ( Basisrente ) mit einem so genannten vertraglichen Verwertungsausschluss für den Vertragsinhaber. Das bedeutet, dass die versicherte Person keinen Zugriff auf das eingezahlte Kapital hat und eine Beleihung, Abtretung, Vererbung an Dritte oder eine Verpfändung ausgeschlossen sind.

Insolvenz Pfaendung

Doch gilt diese vertragliche Gestaltung auch für Gläubiger im Falle einer Insolvenz?

Viele Versicherer werben mit solchen Werbeaussagen und auch im Internet findet man diese Aussage in vielen Quellen. Doch Verbraucher sollten vorsichtig sein bzgl. solchen Aussagen. Auch Fachanwälte warnen davor.

Die gesetzlichen Hintergründe zum Thema Rürup Rente ( Basisrente ) und Insolvenz bzw. Pfändung werden wir in diesem Artikel genau beleuchten und aufbereiten.

Gesetzliche Grundlagen: Insolvenz & Pfändung

Die gesetzlichen Grundlagen zum Pfändungsschutz der Rürup Rente ( Basisrente ) bzw. grundsätzlich von Altersvorsorgevermögen findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO). In §851d ZPO ist zunächst die Riester Rente konkret benannt (der steuerlich geförderte Teil, keine Überzahlungen!).

Eine explizite Nennung der Rürup Rente ( Basisrente ) findet nicht statt.

Jedoch wird in §851c auf Pfändungsschutz bei Altersrenten eingegangen. Er werden folgende 4 Voraussetzungen in Absatz 1 für einen Pfändungsschutz bei Insolvenz genannt:

  1. lebenslange Rente frühestens ab 60 Jahren
  2. Verfügung ausgeschlossen
  3. keine Bezugsberechtigung für Dritte
  4. Kapitalleistung ausgeschlossen

Die Rürup Rente ( Basisrente ) erfüllt diese 4 Kriterien und wird somit gesetzlich erfasst. Im weiteren Absatz 2 werden gewisse Höchstsummen bezogen auf das Vertragskapital sowie auf die Einzahlungshöhe genannt. Diese sehen wie folgt aus:

  • Maximale Kapitalsumme 340.000 €
  • Maximale jährliche Einzahlung je nach Lebensalter:
    • bis zu 6.000€ vom 18. bis 27. Lebensjahr
    • bis zu 7.000€ vom 28. bis 67. Lebensjahr

Übersteigt der Rückkaufswert die 340.000 € sind 30% des überschießenden Teils unpfändbar jedoch maximal bis zu einem Rückkaufswert von 1.020.000 € (3 fache von 340.000 €).

Fazit Pfändung & Insolvenz einer Rürup Rente

Verbraucher und Selbständige die eine Rürup Rente ( Basisrente ) extra als pfändungssicheren Altersvorsorgebaustein bei Insolvenz abschließen möchten, sollten darauf achten, dass obige Kriterien eingehalten werden. Besonders die Beitragshöhe sollte die Höchstgrenzen nicht übersteigen. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Rürup Renten Vergleich.

Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge sind deutlich höher, würden bei Überschreitung obiger Werte eine Pfändungsschutz der Rürup Rente ( Basisrente ) jedoch in Frage stellen.

Pfändungen im Rentenalter

Übersteigen die gesamten Renteneinkünfte im Alter die Pfändungsfreigrenzen ist es relativ unbestritten, dass eine sich in der Auszahlungsphase befindliche Rürup Rente durch Gläubiger gepfändet werden kann.

Bijan Kholghi ist Certified Financial Planner (CFP©) &
Honorar-Finanzanlagenberater. Seine Beratungsschwerpunkte sind
Vermögensanlagen sowie Vorsorgelösungen auf Nettobasis (ohne Provisionen).
Seit über 22 Jahren stellt er als selbständiger Berater die Interessen
seiner Kunden in den Mittelpunkt seiner Beratung.
Das sagen Kunden über Bijan Kholghi: Google Bewertungen

Bijan Kholghi